Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden gibt Mindestvorgaben für den Schutz von Hinweisgebern (sog. Whistleblowern) vor. Sie soll Anreize schaffen, Rechtsverstöße zu melden und verpflichtet öffentliche und private Organisationen dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Die EU-Richtlinie hätte bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Dies ist dem deutschen Gesetzgeber bisher nicht gelungen.
Nach der Ablehnung im Bundesrat haben die Koalitionsfraktionen das ursprüngliche HinSchG in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten. Der erste Gesetzentwurf, der nun zustimmungsfrei sein soll, ist nahezu identisch mit dem am 16. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf, nimmt aber ausdrücklich Landes- und Kommunalbeamte aus seinem Anwendungsbereich aus. Der zweite Gesetzentwurf, der zustimmungspflichtig sein soll, enthält die Regelungen für Landes- und Kommunalbeamte, die im ersten Gesetzentwurf ausgenommen sind. Am 17. März 2023 wurde im Bundestag über die beiden Gesetzentwürfe in einer ersten Lesung debattiert. Nachdem der Rechtsausschuss am 27. März 2023 über die beiden Gesetzentwürfe beraten hat, hätte am 30. März 2023 die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden sollen. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch kurzfristig am 30. März 2023 ohne Angabe von Gründen abgesetzt. Wie das Gesetzgebungsverfahren weitergeht und wann und in welcher Fassung das HinSchG in Kraft treten wird, bleibt weiter abzuwarten.
Die EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Personen geschützt werden, die Verstöße gegen das EU-Recht in bestimmten Bereichen melden – etwa wenn es um öffentliche Aufträge, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz geht.
Die Vorgaben
Wir erwarten eine finale Vorgabe für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter zur Erfüllung zum Juni/Juli 2023, für Unternehmen ab 50-249 Mitarbeiter im Zeitraum Dezember 2023.
Wir von suasio haben auf unserer Einfach-DSGVO Plattform das System für den Hinweisgeberschutz bereits integriert.
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